Wann ist eine Abmahnung erforderlich und was ist zu beachten?
Soweit ein Arbeitnehmer aufgrund mangelnder Leistung oder sonstigem verhaltensbedingt gekündigt werden soll, so ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich. Von einer solchen kann deshalb nur in besonderen Fällen wegen schweren Verstößen (beispielsweise im Vertrauensbereich) abgesehen werden.
Die Abmahnung ist nicht fristgebunden. Aus Gründen der Glaubwürdigkeit ist diese gleichwohl in einem engen zeitlichen Zusammenhang zum Fehlverhalten auszusprechen. Eine Beteiligung des Betriebsrats ist hierzu nicht erforderlich. Nichtsdestoweniger sollte der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Abmahnung angehört werden. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber dazu angehalten, den konkreten Vorwurf derartig zu nennen, dass der Arbeitgeber in die Lage versetzt wird sich diesbezüglich zu äußern bzw. sein Verhalten zu ändern.
In der Praxis können sich häufig Beweisschwierigkeiten ergeben. Deshalb empfiehlt sich bei Abmahnungen stets die Schriftform sowie der Nachweis des Zugangs beim Arbeitnehmer. Die Abmahnung ist zur Personalakte zu nehmen. Nach ca. 2 Jahren ist die Abmahnung verbraucht und nicht mehr geeignet eine Kündigung zu legitimieren. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte.
Holger Meinhardt
Arbeitsrecht & Sozialrecht
Nehmen Sie Kontakt auf.
Janusz-Korczak-Straße 8,
4. OG, Fahrstuhl vorhanden
12627 Berlin
Tel. (030) 97 99 25 10
Fax (030) 97 99 25 15
info@meinhardt-online.com
www.meinhardt-online.com
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht – Unsere Mandanten unser Engagement
Gewerbliche Mandanten
Wir engagieren uns für Sie im Arbeitsrecht u. a. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Kündigungen, Arbeitnehmerdatenschutz, BEM. Mehr
Im Sozialrecht vertreten wir Sie u. a. in den Bereichen Betriebsprüfung, Statusfeststellungsverfahren, Eingliederungsmanagement, Fördermöglichkeiten. Mehr
Private Mandanten
Wir vertreten und beraten Mandanten im Arbeitsrecht u. a. zu Kündigung, Abfindung, Aufhebungsverträgen, Lohn, Urlaubsabgeltung, Datenschutz. Mehr
Im Sozialrecht sind wir spezialisiert auf Sozialversicherungsrecht. Wir vertreten Sie u. a. zu Fragen rund um Rente, Sperrzeit, Grad der Behinderung, Krankengeld, Pflegegeld oder Arbeitsunfällen. Mehr
Soziales Engagement
„Tue Gutes und rede darüber“
so lautet ein altbekanntes Motto.
Wir haben uns vorgenommen, einen festen Teil unseres Umsatzes für gemeinnützige Zwecke zu spenden. Auf dieser Seite wollen wir über unser Engagement berichten. Wir freuen uns, wenn wir damit andere ermutigen können, sich (noch mehr) für Projekte zu engagieren. Mehr
Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie gerne.
Wir beraten Sie gerne zu Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.
Offene Stellen
Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)
Referendar (m/w/d)