Arbeitslosengeld I trotz Beschäftigungsverbot

Arbeitslosengeld I muss trotz Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft gezahlt werden!

Wenn Sie aus Mutterschutzgründen ein Beschäftigungsverbot während des ALG I Bezuges erhalten, steht Ihnen trotzdem weiter ALG I zu!

So hat das Hessische Landessozialgericht Az. L 9 AL 35/04 Urt. vom 21.08.2007 (Revisionsverfahren läuft) und das Sozialgericht Berlin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren am 25.08.2008 Az.: S 70 AL 3664/08 ER (in unserer Kanzlei erstritten) entschieden.

Die Rechtsprechung sagt, in diesen Fällen ist die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt zu fingieren und Arbeitslosengeld zu zahlen. Schwangere Frauen sollen eben nicht auf Grund der Schwangerschaft benachteiligt werden.

Die Arbeitsagentur bleibt derzeit mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung derzeit bei ihrer anderslautenden Rechtsauffassung und erteilt in diesen Fällen weiterhin abschlägige Bescheide. Hiergegen sollten man unbedingt mit Widerspruch, Klage bzw. einstweiligem Rechtsschutzantrag vorgehen. Sollten die Fristen für Widerspruch oder Klage schon abgelaufen sein, kann gegebenenfalls noch ein Überprüfungsantrag gestellt werden.

Holger Meinhardt, Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht

Holger Meinhardt
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