Freistellung bei Pflege eines nahen Angehörigen

Recht auf Freistellung des Arbeitnehmers bei akutem Organisationsbedarf der Pflege eines nahen Angehörigen

Zur Organisation der Pflege eines nahen Angehörigen haben Beschäftigte in einer akut auftretenden Situation das Recht gemäß § 2 Pflegezeitgesetz (Kurzzeitige Arbeitsverhinderung) auf bis zu 10 Tage Arbeitsbefreiung.

Allerdings besteht der Anspruch nicht bei Arbeitgebern, die in der Regel 15 oder weniger Beschäftigte haben.

Gemäß § 3 Pflegezeitgesetz hat der Beschäftigte zur Übernahme der häuslichen Pflege das Recht auf eine Freistellung oder Verringerung der Arbeitszeit, allerdings mit einer 10-tätigen Ankündigungsfrist. Es gilt für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen eine Maximaldauer von 6 Monaten.

Bitte beachten Sie, dass möglicherweise zum 01.01.2012 das Familienpflegezeitgesetz in Kraft tritt, welches neben dem Pflegezeitgesetz bestehen wird und weitere Erleichterungen bringen soll.

Holger Meinhardt, Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht

Holger Meinhardt
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