Kosten
Wir wollen zufriedene Kunden. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie vorab wissen, welche für Kosten auf Sie zukommen. Grundsätzlich richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses Gesetz stellt eine gute Basis dar. Bei der gerichtlichen Vertretung dürfen diese Kosten auch nicht unterschritten werden. In einigen außergerichtlichen Situationen empfehlen sich aber zur Kostentransparenz ergänzende Vereinbarungen.
Gerne beraten wir Sie in der Corona-Krise auch online, telefonisch oder per Videokonferenz. Die Kosten können Sie außer per Banküberweisung auch bequem per Paypal an paypal@meinhardt-online.com ausgleichen. So können wir Sie auch sehr kurzfristig beraten. |
Erstberatung für Verbraucher für 79,00 EUR
Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir weiterhin ein Einstiegsangebot für Verbraucher an. Eine erste Beratung von ca. 20 bis maximal 30 min Dauer kostet bei uns 79,00 EUR. Im Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und deren Chancen und Risiken auf.
Hiernach können Sie entscheiden, ob Sie eine weitere Vertretung durch uns wünschen oder es bei einer ersten Beratung belassen wollen. Gerne geben wir Ihnen auch Auskunft über die Kosten bei einer weiteren Vertretung in der Angelegenheit. Sollten Sie sich später für eine weitere Vertretung durch uns entscheiden, rechnen wir die Erstberatungsgebühr selbstverständlich zu Ihren Gunsten auf die weiteren Kosten an.
Termin für erste Beratung vereinbaren
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beratungskosten vor Terminbeginn zu entrichten sind. Nur so können wir dieses Angebot aufrechterhalten. Die Zahlung erfolgt bar vor Ort gegen Quittung. Insbesondere bei (eiligen) Telefonterminen bzw. Videokonferenzen kann die Zahlung auch per Paypal an meinhardt@meinhardt-online.com bzw. bei entsprechendem zeitlichen Vorlauf auch als Banküberweisung erfolgen. Die Kontoverbindung geben wir Ihnen bei Terminvereinbarung bekannt. Bitte sprechen Sie uns hierauf an.
Rechtsschutzversicherungen
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Gerne übernehmen wir die Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Bitte beachten Sie, dass über die Versicherung leider nicht jeder Fall versichert ist.
So übernehmen beispielsweise nur wenige Rechtsschutzversicherungen die Kosten für das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dass Ihre Kosten von der Versicherung gedeckt sind, können Sie vorab bei Ihrer Versicherung eine schriftliche Deckungszusage anfordern.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Klärung. Bringen Sie hierzu einfach alle Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, insbesondere das berühmte Kleingedruckte - die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Ihrer Versicherung (ARB) mit.
Abrechnung nach Stundensätzen und Pauschalpreise
Insbesondere für die Vertragsgestaltungen, Dauerberatungen und Einzeltätigkeiten bietet sich die Vereinbarung eines Stundensatzes bzw. eines Pauschalhonorars an. Hier kommt es insbesondere auf Art und Umfang sowie Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie das Haftungsrisiko an.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Grundsätzlich können Sie bei einer Tätigkeit mit durchschnittlichen Schwierigkeiten und Risiken von einem Stundensatz von derzeit 180,00 EUR netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, mithin 214,20 EUR brutto ausgehen.
Hinweis für einkommensschwache Personen
Personen die nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, haben gegebenenfalls Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.
Beratungshilfe
In Rechtsangelegenheiten für den außergerichtlichen Bereich steht Bürgern, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, Beratungshilfe nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zur Beratungshilfe zu.
Diese Beratungshilfe muss beim zuständigen Amtsgericht (vom Wohnort abhängig) unter Nachweis der Bedürftigkeit unter Vorlage eines Einkommensbeleges (Sozialhilfebescheid, ALG-II-Bescheid, Rentenbescheid), Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate lückenlos) und nach der Beratungsnotwendigkeit (vorhandener Schriftverkehr in der Angelegenheit, weswegen anwaltliche Hilfe benötigt wird) beantragt werden. Gegebenenfalls ist auch noch die Vorlage von bestehenden Versicherungen möglich.
Der vom Amtsgericht ausgestellte Beratungshilfeschein muss sodann dem Rechtsanwalt übergeben werden. Dem Rechtsanwalt steht gegenüber dem Mandanten noch eine Beratungsgebühr von 15,00 EUR zu.
Für die Stadtbezirke Marzahn-Hellersdorf, Hohenschönhausen und Lichtenberg ist hierfür das Amtsgericht Lichtenberg zuständig.
Amtsgericht Lichtenberg
Rodeliusplatz 1, 10365 Berlin
Telefon: 90256-118
Fahrinfo online (BVG)
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag | 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 15:00 Uhr (danach nur mit Terminvereinbarung) |
Mittwoch und Freitag | 08:30 bis 13:00 Uhr |
Fahrverbindungen:
U-Bahn Linie 5, Station Magdalenenstraße.
Achtung! Wegen der Corona-Krise können Öffnungszeiten und Prozedur derzeit abweichen. Bitte informieren Sie sich direkt bei dem Gericht. |
Prozesskostenhilfe
In gerichtlichen Verfahren gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Neben dem Nachweis, dass man nicht über genug finanzielle Mittel zur Führung des Prozesses verfügt, muss die Sache auch Aussicht auf Erfolg haben. Die Entscheidung hierüber trifft das Gericht bei dem man die Klage einreicht.
Bei einer Kündigungsschutzklage wird man vielfach Prozesskostenhilfe erhalten. Ein Formular zu Prozesskostenhilfe finden Sie hier. Bitte bringen Sie dieses gegebenenfalls ausgefüllt und mit allen Nachweisen mit.
Holger Meinhardt
Arbeitsrecht & Sozialrecht
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