Ab wann gilt die Feststellung des Grades der Behinderung?

Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) gestellt haben, fragen Sie sich möglicherweise, ab wann dann der Grad der Behinderung als festgestellt gilt, da sich das Antragsdatum vom Datum der Feststellung in der Regel deutlich unterscheidet.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.04.2011 (Az. B 9 SB 3/10 R) handelt es sich bei der Feststellung des GdB um eine Statusentscheidung, die prinzipiell in die Zukunft wirkt und nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SchwbAwV auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück zu beziehen ist, um die Antragsteller für die Dauer des Verwaltungsverfahrens nicht unzumutbar zu belasten.

Gleiches gilt natürlich auch für die Feststellung von Merkzeichen.

Holger Meinhardt, Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht

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