Unterhaltsanspruch Studenten mit Kindern

BGH: Unterhaltsanspruch von Studenten mit Kindern gestärkt

Wenn Studenten oder Auszubildende das Studium oder die Ausbildung erst später beginnen können, aufgrund eigener Kinder, haben sie ein Recht auf Ausbildungsunterhalt von den eigenen Eltern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) begründet sein Urteil derart, dass in den ersten drei Lebensjahren eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil regelmäßig geboten sei. Entsprechend entfällt der eigenen Anspruch auf Unterhalt für das Studium nicht, wenn sich wegen des genannten Sachverhalts der Beginn des Studiums oder der Ausbildung verzögert. (Az: XII ZR 127/09)

Der BGH führt dazu aus: „Dem erziehungsberechtigten Elternteil muss es in den ersten drei Lebensjahren des Kindes möglich sein, die Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen, ohne daran durch eine eigene Erwerbstätigkeit gehindert zu sein“. Auch wenn eine junge Mutter oder ein junger Vater anschließend selbst Unterhalt für die eigene Ausbildung braucht, müsse dies gelten.

Holger Meinhardt, Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht

Holger Meinhardt
Arbeitsrecht & Sozialrecht

Nehmen Sie Kontakt auf.
Janusz-Korczak-Straße 8,
4. OG, Fahrstuhl vorhanden
12627 Berlin
Tel. (030) 97 99 25 10
Fax (030) 97 99 25 15
info@meinhardt-online.com
www.meinhardt-online.com

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht – Unsere Mandanten unser Engagement

Rechtsanwaltskanzlei

Gewerbliche Mandanten

Wir engagieren uns für Sie im Arbeitsrecht u. a. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Kündigungen, Arbeitnehmerdatenschutz, BEM. Mehr

Im Sozialrecht vertreten wir Sie u. a. in den Bereichen Betriebsprüfung, Statusfeststellungsverfahren, Eingliederungsmanagement, Fördermöglichkeiten. Mehr

Arbeitsrecht

Private Mandanten

Wir vertreten und beraten Mandanten im Arbeitsrecht u. a. zu Kündigung, Abfindung, Aufhebungsverträgen, Lohn, Urlaubsabgeltung, Datenschutz. Mehr

Im Sozialrecht sind wir spezialisiert auf Sozialversicherungsrecht. Wir vertreten Sie u. a. zu Fragen rund um Rente, Sperrzeit, Grad der Behinderung, Krankengeld, Pflegegeld oder Arbeitsunfällen. Mehr

Arbeitsrecht

Soziales Engagement

„Tue Gutes und rede darüber“
so lautet ein altbekanntes Motto.

Wir haben uns vorgenommen, einen festen Teil unseres Umsatzes für gemeinnützige Zwecke zu spenden. Auf dieser Seite wollen wir über unser Engagement berichten. Wir freuen uns, wenn wir damit andere ermutigen können, sich (noch mehr) für Projekte zu engagieren. Mehr

Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie gerne.

Wir beraten Sie gerne zu Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.

Offene Stellen
Rechtsanwalts­fach­angestellte (m/w/d)
Referendar (m/w/d)

Schreiben Sie uns

Was ist die Summe aus 1 und 7?