Hartz IV Kürzung rechtswidrig

Hartz IV Kürzung bei Ablehnung 4,50 € Job ist rechtswidrig

Das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 31 AS 317/07) hat entschieden „ein Stundenlohn von 4,50 € bei einem untersten Tariflohn von 9,82 € ist unzumutbar. Nach den Ausführungen des Gerichts sind solche Stundenlöhne „sittenwidriger Lohnwucher“.

Wenn der Hartz IV Empfänger einen solchen Job ablehnt, und das JobCenter daraufhin das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 % kürzt, ist dies rechtswidrig.

"Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionen aufzuzwingen hieße, Lohndumping behördlich noch zu unterstützen und das Lohngefüge weiter nach unten zu schrauben", urteilten die Richter.

Holger Meinhardt, Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht

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