Hinweis für Bezieher von Krankengeld

Hinweis für Bezieher/innen von Krankengeld

Sollten Sie Krankengeld während der Arbeitsunfähigkeit (AU) erhalten, achten Sie darauf, dass Sie sich die Folgebescheinigung für die AU immer am letzten Tag der AU ausstellen lassen.

Das heißt, gehen Sie immer an dem Tag wieder zum Arzt, bis zu dem Sie krankgeschrieben sind und nicht erst am Folgetag.

Zwar gelten Sie im Zweifelsfall durchgehend als arbeitsunfähig. Allerdings können Sie im Ausnahmefall Ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren, da dieser immer erst für den Tag entsteht, der auf den Tag folgt, an dem Sie erneut AU geschrieben werden.

Überlassen Sie Ihren Krankengeldanspruch nicht dem Zufall, gehen Sie immer spätestens am letzten Tag der AU zum Arzt für die Folgebescheinigung.

Holger Meinhardt, Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht

Holger Meinhardt
Arbeitsrecht & Sozialrecht

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