Hinweis für Bezieher von Krankengeld

Hinweis für Bezieher/innen von Krankengeld

Sollten Sie Krankengeld während der Arbeitsunfähigkeit (AU) erhalten, achten Sie darauf, dass Sie sich die Folgebescheinigung für die AU immer am letzten Tag der AU ausstellen lassen.

Das heißt, gehen Sie immer an dem Tag wieder zum Arzt, bis zu dem Sie krankgeschrieben sind und nicht erst am Folgetag.

Zwar gelten Sie im Zweifelsfall durchgehend als arbeitsunfähig. Allerdings können Sie im Ausnahmefall Ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren, da dieser immer erst für den Tag entsteht, der auf den Tag folgt, an dem Sie erneut AU geschrieben werden.

Überlassen Sie Ihren Krankengeldanspruch nicht dem Zufall, gehen Sie immer spätestens am letzten Tag der AU zum Arzt für die Folgebescheinigung.

Holger Meinhardt, Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht

Holger Meinhardt
Arbeitsrecht & Sozialrecht

Nehmen Sie Kontakt auf.
Janusz-Korczak-Straße 8,
4. OG, Fahrstuhl vorhanden
12627 Berlin
Tel. (030) 97 99 25 10
Fax (030) 97 99 25 15
info@meinhardt-online.com
www.meinhardt-online.com

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht – Unsere Mandanten unser Engagement

Rechtsanwaltskanzlei

Gewerbliche Mandanten

Wir engagieren uns für Sie im Arbeitsrecht u. a. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Kündigungen, Arbeitnehmerdatenschutz, BEM. Mehr

Im Sozialrecht vertreten wir Sie u. a. in den Bereichen Betriebsprüfung, Statusfeststellungsverfahren, Eingliederungsmanagement, Fördermöglichkeiten. Mehr

Arbeitsrecht

Private Mandanten

Wir vertreten und beraten Mandanten im Arbeitsrecht u. a. zu Kündigung, Abfindung, Aufhebungsverträgen, Lohn, Urlaubsabgeltung, Datenschutz. Mehr

Im Sozialrecht sind wir spezialisiert auf Sozialversicherungsrecht. Wir vertreten Sie u. a. zu Fragen rund um Rente, Sperrzeit, Grad der Behinderung, Krankengeld, Pflegegeld oder Arbeitsunfällen. Mehr

Arbeitsrecht

Soziales Engagement

„Tue Gutes und rede darüber“
so lautet ein altbekanntes Motto.

Wir haben uns vorgenommen, einen festen Teil unseres Umsatzes für gemeinnützige Zwecke zu spenden. Auf dieser Seite wollen wir über unser Engagement berichten. Wir freuen uns, wenn wir damit andere ermutigen können, sich (noch mehr) für Projekte zu engagieren. Mehr

Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie gerne.

Wir beraten Sie gerne zu Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.

Offene Stellen
Rechtsanwalts­fach­angestellte (m/w/d)
Referendar (m/w/d)

Schreiben Sie uns

Bitte rechnen Sie 6 plus 5.