Anwesenheit Dritter bei sozialmedizinischer Begutachtung
Sollten Sie jemals in die Situation geraten, dass Sie medizinisch begutachtet werden sollen, könnte sich die Frage stellen, ob eine dritte Person, z.B. Ehemann oder Ehefrau, bei der Begutachtung durch einen Arzt dabei sein dürfen.
In der Regel darf ein Dritter während der Untersuchung anwesend sein. Dies folgt aus dem Grundsatz des Anspruchs auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör. Danach ist sowohl der Richter als auch der Sachverständige zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.02.2006, Az.: L 4 B 33/06 SB, zitiert nach juris mit Hinweis auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 09.04.2003, Az.: B 5 RJ 140/02).
Somit ist ein genereller Ausschluss von Vertrauenspersonen des zu Untersuchenden, nicht mit den Grundsätzen der Parteiöffentlichkeit und eines fairen Verfahrens vereinbar.
Allerdings verhält es sich anders, wenn es um eine psychiatrische Begutachtung geht. Hintergrund ist, dass der Sachverständige unter Wahrung des Grundsatzes der Unparteilichkeit verpflichtet ist, ein verwertbares Gutachten zu erstellen. Hierzu müssen die in der Fachwelt anerkannten Regeln eingehalten werden. Dazu gehört eine ungestörte Zweiersituation. Die Anwesenheit eines Dritten ist außerordentlich problematisch, da gerade die Anwesenheit eines nahen Angehörigen den Betroffenen in eine schwierige Situation bringen kann, durch die er sich möglicherweise veranlasst sieht, dem Gutachter gegenüber nicht die Wahrheit zu sagen, um das Verhältnis zur dritten Person nicht zu strapazieren.
Holger Meinhardt
Arbeitsrecht & Sozialrecht
Nehmen Sie Kontakt auf.
Janusz-Korczak-Straße 8,
4. OG, Fahrstuhl vorhanden
12627 Berlin
Tel. (030) 97 99 25 10
Fax (030) 97 99 25 15
info@meinhardt-online.com
www.meinhardt-online.com
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht – Unsere Mandanten unser Engagement
Gewerbliche Mandanten
Wir engagieren uns für Sie im Arbeitsrecht u. a. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Kündigungen, Arbeitnehmerdatenschutz, BEM. Mehr
Im Sozialrecht vertreten wir Sie u. a. in den Bereichen Betriebsprüfung, Statusfeststellungsverfahren, Eingliederungsmanagement, Fördermöglichkeiten. Mehr
Private Mandanten
Wir vertreten und beraten Mandanten im Arbeitsrecht u. a. zu Kündigung, Abfindung, Aufhebungsverträgen, Lohn, Urlaubsabgeltung, Datenschutz. Mehr
Im Sozialrecht sind wir spezialisiert auf Sozialversicherungsrecht. Wir vertreten Sie u. a. zu Fragen rund um Rente, Sperrzeit, Grad der Behinderung, Krankengeld, Pflegegeld oder Arbeitsunfällen. Mehr
Soziales Engagement
„Tue Gutes und rede darüber“
so lautet ein altbekanntes Motto.
Wir haben uns vorgenommen, einen festen Teil unseres Umsatzes für gemeinnützige Zwecke zu spenden. Auf dieser Seite wollen wir über unser Engagement berichten. Wir freuen uns, wenn wir damit andere ermutigen können, sich (noch mehr) für Projekte zu engagieren. Mehr
Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie gerne.
Wir beraten Sie gerne zu Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.
Offene Stellen
Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)
Referendar (m/w/d)