Informationen zum Arbeitsrecht
Nachfolgend haben wir für Sie zum Arbeitsrecht einige Informationen und Hinweise zusammengestellt. Bitte klicken Sie jeweils auf die einzelnen Themen, um sich diese Informationen anzeigen zu lassen.
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Internetseite www.arbeitsvertrag.org.
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in den meisten Fällen die Ursache für einen Wunsch nach Teilzeitarbeit. Doch was tun, wenn der Arbeitgeber sich querstellt?
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Die Befristung von Arbeitsverträgen
Nahezu jeder elfte Arbeitsvertrag wird nur noch befristet abgeschlossen, gerade bei jüngeren Arbeitnehmern und in den Dienstleistungsbranchen. Für Arbeitnehmer birgt die Befristung ein großes Risiko.
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Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Vor Krankheit ist niemand gefeit. Im Krankheitsfall hat ein Arbeitnehmer deshalb vielfältige Rechte – aber auch Pflichten.
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Mobbing
Jeder kennt den Begriff, jeder kennt jemanden, der schon einmal „gemobbt“ worden ist. Doch was ist Mobbing eigentlich wirklich und wie kann man sich wehren?
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Urlaub
Regelmäßig ist der Urlaubsanspruch einzelvertraglich oder tariflich vereinbart. Gleichwohl besteht ein Mindesturlaubsanspruch in Höhe von 24 Werktagen im Jahr.
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Vorsicht beim Aufhebungsvertrag mit Angebot der Neubeschäftigung
Zum Jahresende sollen wegen auslaufender Aufträge oder Umstrukturierungen wieder viele Arbeitnehmer Aufhebungsverträge unterzeichnen. Arbeitgeber drohen für den Fall der Nichtunterzeichnung zumeist mit der Kündigung.
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Die Kündigung des Arbeitsvertrages
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für den betroffenen Mitarbeiter erst einmal ein Schock. Existenzangst, Wut und Trauer bestimmen oft die erste Reaktion. Wer klug agiert, kann allerdings auch diese Situation gut meistern.
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Wie kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden?
Hauptbeendigungstatbestand des Arbeitsverhältnisses ist die arbeitgeber- bzw. arbeitnehmerseitige Kündigung. Einer Kündigung bedarf es nicht soweit das Arbeitsverhältnis auf Zeit, das heißt befristet abgeschlossen worden ist. In diesem Falle läuft das Arbeitsverhältnis zu dem im Arbeitsvertrag benannten Zeitpunkt aus.
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Was gilt es bei einer Kündigung zu beachten?
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf für ihre Wirksamkeit zunächst der Schriftform. Dazu ist es erforderlich, dass der Kündigende eigenhändig mit vollem Namen unterschreibt.
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Wann kann gekündigt werden?
Ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich nur ordentlich gekündigt werden. Ordentliche Kündigung bedeutet fristgemäße betriebsbedingte Kündigung...
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Welche Maßstäbe gelten für personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigungen?
Insbesondere wenn auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nachweisen.
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Wann ist der besondere Kündigungsschutz anwendbar?
Im Rahmen bestimmter Arbeitsverhältnisse hängt die Wirksamkeit einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung von den Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetz ab.
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Besteht ein Anspruch auf Abfindung?
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht, ist im Falle einer Kündigung, eine Abfindung regelmäßig nicht zu zahlen.
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Wann ist eine Abmahnung erforderlich und was ist zu beachten?
Soweit ein Arbeitnehmer aufgrund mangelnder Leistung oder sonstigem verhaltensbedingt gekündigt werden soll, so ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich.
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Welche Wirkung entfaltet die Abmahnung und wann ist sie gerechtfertigt?
Die Abmahnung erfüllt eine Rüge- und Warnfunktion. Sie muss deshalb das Fehlverhalten genau bezeichnen und darüber hinaus klarstellen, welches anderweitige Verhalten vom Abgemahnten erwartet wird.
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Gegenstand häufiger Auseinandersetzungen ist das Arbeitszeugnis.
Der Arbeitnehmer hat gemäß §109 Gewerbeordnung (GewO) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Zeugnisses.
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Wer trägt die Kosten - eine Besonderheit im Arbeitsrecht
Eine Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass grundsätzlich jeder seine Kosten bis zum Abschluss der ersten gerichtlichen Instanz unabhängig davon wer im Recht ist selbst trägt. Schließt man im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich fallen grundsätzlich keine Gerichtsgebühren an.
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Holger Meinhardt
Arbeitsrecht & Sozialrecht
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